Bei den Grundtaxen von Alters- und Pflegeheimen handelt es sich um Kosten der Hotellerie und Betreuung, die als Lebenshaltungskosten gelten. Erst ab der Pflegestufe 1 handelt es sich um Pflegekosten, die entweder als Krankheitskosten (mit Selbstbehalt) oder (ab Pflegestufe 4) als behinderungsbedingte Kosten (ohne Selbstbehalt) zu berücksichtigen sind.