a-c betreffend behinderungsbedingte Bezüge von Sozialversicherungsleistungen; VGE 100 2016 193/194 vom 25.7.2017, E. 4.1). Da keine Behinderung im steuerrechtlichen Sinn vorliegt, stellen die Heimkosten auch keine behinderungsbedingten Kosten dar, weshalb diese im Steuerjahr 2017 von der Steuerverwaltung zu Recht nicht zum Abzug zugelassen worden sind.