'Personen mit Behinderung'"; Ziff. 5.5 der Wegleitung 2017 der Steuerverwaltung des Kantons Bern zum Ausfüllen der Steuererklärung, einsehbar unter: , Rubriken "Steuererklärung ausfüllen > Privatperson inkl. selbstständig Erwerbstätige, Landwirte > Wegleitungen > Steuerjahr 2017 > Natürliche Personen: Wegleitung 2017", S. 39; nachfolgend Wegleitung [abgerufen am 21.5.2019]). Nicht abzugsfähig sind die Kosten des Aufenthalts in einem Alters- und Pflegeheim, wenn der Heimaufenthalt nicht aufgrund einer Behinderung erfolgt (vgl. Hunziker/Mayer-Knobel, a.a.O., N. 32u zu Art. 33 DBG). Altersgebrechen gelten erst ab einem bestimmten Grad als Behinderung.