Die Pauschale beträgt im Kanton Bern CHF 20'000.-- (Alleinstehende Personen und Ehepaare, wenn nur eine Person als behindert gilt) bzw. CHF 30'000.-- (bei Ehepaaren, wenn beide Personen als behindert gelten; vgl. TaxInfo, Praxis der Steuerverwaltung des Kantons Bern zum Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim, publiziert unter , Rubriken "Themen > Einkommens- und Vermögenssteuern > Artikel 38 StG > Aufenthalt in einem Alters- oder Pflegeheim / Ziff. 3 'Personen mit Behinderung'";