B. Gegen diese Einspracheentscheide hat der Vertreter namens und im Auftrag der Rekurrentin mit Eingabe vom 6. August 2018 bei der Steuerrekurskommission des Kantons Bern (Steuerrekurskommission) Rekurs und sinngemäss Beschwerde erhoben. Er beantragt darin sinngemäss, die angefochtenen Einspracheentscheide seien aufzuheben. Zur Begründung führt er zusammengefasst aus, die Rekurrentin sei am 4. Mai 2016 nach einem Spitalaufenthalt als Langzeitpatientin ins Krankenheim D.________ in E.________ eingetreten. Hierbei sei sie aufgrund der Unterlagen des Spitals G.________ in der Pflegestufe 5 eingeteilt worden.