4. Die Beschwerde betreffend Revision der direkten Bundessteuer pro 2016 wird als gegenstandslos vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 5. Die Kosten des Verfahrens vor der Steuerrekurskommission, bestimmt auf eine Pauschalgebühr von CHF 2'000.--, werden den Rekurrenten zur Bezahlung auferlegt. 6. Es werden keine Parteikosten gesprochen.