8.1 Die definitiven Veranlagungen pro 2005 und 2006 datieren vom 9. November 2006 bzw. 10. Dezember 2007. Gemäss Verfügung der Steuerverwaltung vom 29. März 2018 (pag. 131) ist die Veranlagung pro 2005 am 12. November 2006 eröffnet worden. Bei Einreichung des Revisionsgesuchs am 5. November 2017, welches auch die Veranlagung pro 2005 umfasste, war die 10-jährige Verwirkungsfrist somit abgelaufen. Die Steuerverwaltung ist somit in ihrer Verfügung vom 29. März 2018 zu Recht auf das Gesuch um Revision der Veranlagungsverfügungen pro 2005 nicht eingetreten. Dies ist auch nicht umstritten.