So hielt auch das Bundesgericht fest, dass bei einer selbstständig erwerbstätigen Person, welche die handelsrechtliche Buch- führungs- bzw. die steuerrechtliche Mitwirkungspflicht über Jahre vernachlässige, eine Kontrolle anhand eines Lohnausweises und der Betreibungsakten entfalle, bzw. sich zumindest als deutlich weniger ergiebig erweise (BGer 2D_42/2017 vom 28.11.2017, E. 2.6). Die erwähnten Schilderungen der zweiten Ehefrau sowie der beiden späteren Lebenspartnerinnen des Erblassers sind schliesslich erst nach dem Tod des Erblassers festgehalten worden (vgl. E. 5.2).