Aus dem für das öffentliche Inventar durchgeführten Rechnungsruf ergibt sich, dass sich beim Erblasser Steuerschulden von rund CHF 450'000.-- (inkl. Verlustscheine) angehäuft haben. Es stellt sich die Frage, ob der Umstand, dass der Erblasser über Jahre hinweg erfolglos betrieben worden ist und der Steuerverwaltung gegenüber – bereits Jahre vor der Steuerperiode 2006 – Verlustscheine ausgestellt worden sind, zur Nichtigkeit der Ermessensveranlagungen führt. 7.3 Dies ist zu verneinen. Wie die Steuerverwaltung in ihrem Einspracheentscheid zu Recht ausführt, war der Erblasser selbstständig erwerbstätig. Deshalb kann das Urteil des Bundesge-