Trotzdem erhöhten die ZVB/N für die Nachsteuerveranlagung pro 2007 und die Steuerverwaltung Region ________ für die Veranlagungen pro 2008 bis 2016 das Vermögen des Erblassers in etwa im Umfang der drei Erbschaften. Zudem wurde das steuerbare Einkommen um CHF 30'000.-- erhöht. Weshalb diese Erhöhungen, im Wissen darum vorgenommen worden sind, dass der Erblasser aus den Erbschaften nichts erhalten werde, ergibt sich nicht aus den Akten. Neben der Telefonnotiz sind auch keine anderen Unterlagen im Nachsteuerdossier enthalten, welche aufzeigen würden, dass die ZVB/N noch andere Abklärungen vorgenommen hätte.