Anders verhält es sich bei der nach Ermessen festgesetzten Nachsteuer und den ordentlichen Veranlagungen pro 2008 bis 2016. Wie bereits ausgeführt, klärte die ZVB/N im Rahmen des Nachsteuer- und Hinterziehungsverfahrens die Vermögenssituation des Erblassers bezogen auf die Erbschaften ab. Sie setzte sich am 15. Oktober 2008 telefonisch mit dem Notariat in Verbindung, welches die drei Steuerinventare erstellt hatte. Von Seiten des Notariatsbüros ist der ZVB/N dabei mitgeteilt worden, dass der Erblasser überschuldet sei und von den Erbschaften nichts erhalten werde. Trotzdem erhöhten die ZVB/N für die Nachsteuerveranlagung pro 2007 und die Steuerverwaltung Region __