Ab der Steuerperiode 2008 wurde das steuerbare Einkommen auf CHF 90'000.-- (kantonale Steuern) und CHF 100'000.-- (direkte Bundessteuer) sowie das steuerbare Vermögen auf CHF 600'000.-- (Ausnahme: pro 2008 CHF 650'000.--) veranlagt. Somit fand nur einmal eine Erhöhung statt (bei den beiden Ausnahmen handelt es sich um Senkungen): für die Steuerperiode 2008 (bzw. rückwirkend mit dem Nachsteuerverfahren für die Steuerperiode 2007). Diese Erhöhung ist auf die erwähnten Erbschaften zurückzuführen, wobei aus den Akten nicht ersichtlich ist, ob alle drei Erbschaften für die Erhöhung ausschlaggebend waren.