Der Erblasser] ist überschuldet. Von den Erbschaften wird er nichts abbekommen, da sich bereits viele Gläubiger gemeldet haben und mehr Geld fordern als vorhanden ist." Dies gelte auch für seinen Anteil an der Erbengemeinschaft seiner Tante. In einer Gesprächsnotiz vom 25. Juni 2009 der Steuerverwaltung (Beilage zur Vernehmlassung vom 5.10.2018) ist festgehalten, dass gemäss der ZVB/N mit der Ermessenstaxation des Erblassers zugewartet werden müsse, bis die ZVB/N den Fall fertig behandelt habe.