6.1 Darin ist ein weiteres Steuerinventar vom 11. Juni 2009 enthalten, allerdings bezüglich eines am 15. Juli 2007 verstorbenen Onkels des Erblassers. Auch bei diesem Steuerinventar wirkte der Erblasser – trotz Ermahnung durch das Regierungsstatthalteramt – nicht mit. Für den Erblasser resultierte ein Anteil von CHF 103'018.55 (________).