Die Steuerverwaltung weist in ihrer Vernehmlassung vom 5. Oktober 2018 darauf hin, dass im Anschluss an diese Meldung ein Nachsteuer- und Steuerhinterziehungsverfahren durchgeführt worden sei. Da die Steuerverwaltung die dazugehörigen Akten nicht eingereicht hat, sind diese von der Steuerrekurskommission am 28. Februar 2019 telefonisch bei der ZVB/N eingefordert worden. Mit Schreiben vom 1. März 2019 hat die ZVB/N das Nachsteuerdossier des Erblassers eingereicht.