421) führt eine Lebenspartnerin des Erblassers – für die Zeit von Frühjahr 2005 bis Sommer 2011 – aus, dass sie in dieser Zeit grösstenteils für den gesamten Lebensunterhalt aufgekommen sei. Der Erblasser habe nicht über ein geregeltes Einkommen verfügt und habe sich selten am Lebensunterhalt beteiligen können. In einem Schreiben vom 4. November 2017 (pag. 420) hält die letzte Lebenspartnerin des Erblassers (Ende 2011 bis zu seinem Tod) fest, dass dieser über kein Einkommen verfügt habe und sie "mehr schlecht als recht" von ihrem kleinen Einkommen gelebt hätten.