Dann wäre das Amt auch nicht gehalten gewesen, beim Arbeitgeber Lohnausweise einzufordern (BGer 2C_679/2016 vom 11.7.2017, E. 5.2.1). Das Steueramt habe aber in diesem Fall das steuerbare Einkommen Jahr für Jahr in immer massiverem Ausmass erhöht. Diese Erhöhungen hätten sich aber auf keinerlei Indizien abgestützt. Es habe alles dafür gesprochen, dass sich die seit den 1990er Jahren gleich gebliebene berufliche Situation der Anästhesieärztin nicht verändert hatte.