Die Vertreterin bekräftigt, dass der Erblasser krank gewesen sei. Kein Mensch würde sich zu seinen Ungunsten – geradezu existenziell vernichtend – über einen solch langen Zeitraum nach Ermessen einschätzen lassen, wenn er vernünftig handeln oder für sich handeln lassen könnte. Keiner würde seine seit Generationen in der Familie stehende Erbschaft (Bauernhof) und die eigenen Kinder gefährden, da er keine Alimente zu leisten vermag, wenn er dies abwenden könnte. Psychische Störungsbilder seien in ihrer krankhaften Erfassbarkeit weit schwieriger einzuordnen als z.B. ein Koma.