Dies sei nicht geschehen. Es erstaune, dass die Steuerverwaltung vorliegend nach Bekanntwerden der beiden Erbschaften sogleich das steuerbare Einkommen erhöht habe, ohne abzuklären, ob daraus überhaupt Erträge geflossen seien. Die vorgenommene Erhöhung des steuerbaren Einkommens hätte eine Rendite von 5.6 % bzw. 6.5 % vorausgesetzt, was unrealistisch sei. Auch sei die Erhöhung des steuerbaren Vermögens um CHF 625'000.-- bei Erbschaften im Umfang von CHF 540'000.-- nicht gerechtfertigt. Die Vertreterin wirft der Steuerverwaltung vor, keine Abklärungen getätigt zu haben, obwohl dies einfach, zumutbar und zwingend gewesen wäre.