• eventualiter sei aufgrund unmöglicher bzw. fiskal pönal motivierter und daher gesetzes- bzw. verfassungswidriger Ermessensüberschreitung die Nichtigkeit der Taxationen der Jahre 2006 bis 2016 sowie die Verletzung von Grundrechten […] des Pflichtigen festzustellen und neu zu veranlagen; • subeventualiter sei von Amtes wegen eine Revision zugunsten des Steuerpflichtigen betr. die Ermessenstaxationen 2006 – 2016 durchzuführen, da die Behörde nun sichere Kenntnis erlangt; alles unter Kosten- und Entschädigungspflicht exkl. Mehrwertsteuer.