Da dem Erblasser die Viehhändlerlizenz entzogen und ihm das Halten von Tieren verboten worden sei, habe er nicht mehr als selbstständig erwerbstätiger Viehhändler tätig sein dürfen und dies aus gesundheitlichen Gründen auch gar nicht mehr können. Dies habe auch die Ausgleichskasse realisiert und ihn seit 2011 als nichterwerbstätig eingestuft.