Anlässlich der Akteneinsicht am 13. April 2018 bei der Steuerverwaltung seien auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden worden, dass wenigstens einmal in den letzten 20 Jahren bei der Wohngemeinde, dem Betreibungsamt oder der Ausgleichskasse eine Auskunft eingeholt worden sei. Durch die betreibungsrechtliche Zahlungsunfähigkeit des Erblassers sei der Steuerverwaltung ein Beweis für ihre falschen Ermessensveranlagungen zugänglich gewesen. Da dem Erblasser die Viehhändlerlizenz entzogen und ihm das Halten von Tieren verboten worden sei, habe er nicht mehr als selbstständig erwerbstätiger Viehhändler tätig sein dürfen und dies aus gesundheitlichen Gründen auch gar nicht mehr können.