Da es sich um ländliche, gut überschaubare Verhältnisse mit Dorfcharakter gehandelt habe, wäre es ein leichtes gewesen, entsprechende Abklärungen zu machen. Denn der Erblasser sei bei diversen Behörden (insb. Polizei, Gemeinde, Betreibungsamt) bekannt gewesen. Die Steuerverwaltung habe weiter die den Ermessensveranlagungen zu Grunde gelegten Werte nie aufgeführt oder näher dargelegt. Anlässlich der Akteneinsicht am 13. April 2018 bei der Steuerverwaltung seien auch keine Anhaltspunkte dafür gefunden worden, dass wenigstens einmal in den letzten 20 Jahren bei der Wohngemeinde, dem Betreibungsamt oder der Ausgleichskasse eine Auskunft eingeholt worden sei.