-3- Kenntnis von der Erbschaft einer Tante erhalten und daraufhin das steuerbare Einkommen des Erblassers um 50 % und das steuerbare Vermögen um das 24-fache erhöht. Der Erblasser habe in den hier zur beurteilenden Steuerperioden 2006 bis 2016 jedoch keinerlei steuerbares Einkommen erzielt. Aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit seien sogar Verluste entstanden. Die Steuerverwaltung habe ihre Untersuchungspflicht verletzt. Da es sich um ländliche, gut überschaubare Verhältnisse mit Dorfcharakter gehandelt habe, wäre es ein leichtes gewesen, entsprechende Abklärungen zu machen.