1985 sei er mit seiner ersten Frau in ein Stöckli in der Gemeinde G.________ gezogen und habe dort bis zu seinem Tod gewohnt. Der Erblasser habe sehr bescheiden gelebt. Bereits während der zweiten Ehe habe der Erblasser regelmässig getrunken und es sei zu Alkoholexzessen mit Gewaltattacken gekommen. Der Erblasser habe mit Behörden und Ämtern nichts zu tun haben wollen. Er habe sich nicht an Regeln gehalten und Korrespondenz sei von ihm kaum gelesen worden. 2001 sei ihm die Viehhändlerlizenz entzogen und 2009 das Halten von Tieren verboten worden.