G. Dagegen erhob die B.________ AG, C.________ (Vertreterin), im Namen und im Auftrag der Rekurrenten mit Schreiben vom 30. April 2018 (pag. 455) Einsprache. Sie stellte – unter Kosten- und Entschädigungsfolge – den Antrag, die für die Steuerperioden 2006 bis 2016 verfügten Ermessenstaxationen gemäss den beigelegten Steuererklärungen zu revidieren. Eventualiter sei die Nichtigkeit der Veranlagungen festzustellen. In der Begründung schilderte die Vertreterin zuerst das Leben des Erblassers. Dabei hielt sie insbesondere fest, dass dieser eine Metzgerlehre absolviert und später als Viehhändler gearbeitet habe. 1985 sei er mit seiner ersten Frau in ein Stöckli in der Gemeinde G.__