D. Mit Schreiben vom 5. November 2017 (pag. 110) erhob D.________ gegen die definitive Veranlagung pro 2016 Einsprache und legte die ausgefüllte Steuererklärung bei (pag. 109). E. Auch mit Schreiben vom 5. November 2017 (pag. 127) ersuchte D.________ die Steuerverwaltung Region ________ "eine Neueinschätzung ab dem Jahr 2005 vorzunehmen". Zur Begründung führte er aus, dass sein Vater ein schwerer Alkoholiker gewesen sei, welcher sein Leben nur dürftig habe organisieren können. Er habe in diesen Jahren kein erwähnenswertes Einkommen generiert und sein bescheidener Lebensunterhalt sei von seinen