Das steuerbare Vermögen wurde mit CHF 650'000.-- taxiert. Ab dem Steuerjahr 2009 wurde das steuerbare Vermögen auf CHF 600'000.-- festgesetzt (das steuerbare Einkommen blieb mit CHF 90'000.-- [kantonale Steuern] bzw. CHF 100'000.-- [direkte Bundessteuer] gleich). Diese Veranlagungen erwuchsen in Rechtskraft. C. Mit Verfügungen vom 10. Oktober 2017 (pag. 317) wurde der Erblasser für das Steuerjahr 2016 erneut nach Ermessen auf ein steuerbares Einkommen von CHF 90'000.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 100'000.-- (direkte Bundessteuer) und ein steuerbares Vermögen von CHF 600'000.-- veranlagt.