324) wurde der Erblasser für die Steuerperioden 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 bzw. 2015 definitiv nach Ermessen veranlagt. Für die Steuerperioden 2005 bis 2007 wurde das steuerbare Einkommen für die kantonalen Steuern auf CHF 60'000.-- und für die direkte Bundessteuer auf CHF 65'000.-- (Ausnahme: pro 2005 CHF 69'000.--) festgelegt. Das steuerbare Vermögen wurde mit CHF 25'000.-- veranlagt. Für die Steuerperiode 2008 wurde das steuerbare Einkommen für die kantonalen Steuern auf CHF 90'000.-- und für die direkte Bundessteuer auf CHF 100'000.-- festgelegt. Das steuerbare Vermögen wurde mit CHF 650'000.-- taxiert.