A. A.________ (Erblasser; geboren am ________) verstarb am 17. September 2017. Er hinterliess gemäss öffentlichem Inventar vom ________ eine Tochter sowie die beiden Söhne D.________ und E.________. Die Tochter schlug die Erbschaft aus. Die Ausschlagungsfrist für die Söhne D.________ und E.________ (Rekurrenten) ist für die Dauer des vorliegenden Revisionsverfahrens verlängert worden (vgl. Verfügung des Regierungsstatthalteramts ________ vom 1.6.2018 sowie Schreiben desselbigen vom 11.2.2019).