betreffend Erlass der kantonalen Steuern 2015 (Nichteintreten) den Akten entnommen: A. Mit Schreiben vom 4. Juli 2018 ersuchte A.________ (Rekurrentin) bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Inkassostelle ________ (Erlassbehörde), um Erlass der kantonalen Steuern für die Jahre 2016 und 2017 (Akten Vorinstanz, pag. 35-31). Mit zwei separaten Schreiben vom 9. Juli 2018 informierte die Erlassbehörde die Rekurrentin einerseits darüber, dass die Behandlung des Erlassgesuchs pro 2016 einige Zeit in Anspruch nehmen werde (pag. 30) und wies andererseits darauf hin, dass die Steuern pro 2017 noch nicht rechtskräftig veranlagt worden seien (pag.