1. Der Rekurs pro 2014 wird hinsichtlich der Aufrechnung der Barauszahlung abgewiesen. Weitergehend wird der Einspracheentscheid vom 5. Juni 2018 betreffend die kantonalen Steuern aufgehoben. Die Akten werden zur Neufestsetzung der Steuerfaktoren im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgewiesen. 2. Der Beschwerde pro 2014 wird hinsichtlich der Aufrechnung der Barauszahlung abgewiesen. Weitergehend wird der Einspracheentscheid vom 5. Juni 2018 betreffend die direkte Bundessteuer aufgehoben. Die Akten werden zur Neufestsetzung der Steuerfaktoren im Sinn der Erwägungen an die Steuerverwaltung des Kantons Bern zurückgewiesen.