Dabei ist wie erwähnt nicht auszuschliessen, dass sich die Steuerfaktoren der Rekurrenten (insbesondere auf Grund einer allfälligen Schuldzinsenausscheidung im internationalen Verhältnis) weiter erhöhen. Die Steuerverwaltung wird im Zuge dieser Rückweisung ebenso den inneren Widerspruch ihrer Einspracheentscheide (Besteuerung eines Gewinns aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, wobei keine solche vorliegt, vgl. E. 3.5.1) korrigieren bzw. eine entsprechende Umqualifikation vornehmen.