Kommentar zum BVG und FZG, Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen und Invalidenversicherung, 2010, N. 42 zu Art. 5 FZG]). Schwierig zu bestimmen ist dabei regelmässig, wann die Überprüfung der gesetzlichen Voraussetzungen erfolgt, da es sich dabei um einen internen Vorgang bei der ausrichtenden Institution handelt. Immerhin kann die Fälligkeit aber relativ einfach auf den Zeitraum zwischen dem Einreichen des Auszahlungsantrags und der effektiven Auszahlung des Vorsorgeguthabens eingegrenzt werden.