steuerrechtlich realisiert werden. 4.2.3 Die Schwierigkeit der genauen Bestimmung der Fälligkeit einer Barauszahlung bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit hängt im Übrigen damit zusammen, dass die Fälligkeit grundsätzlich von zwei Faktoren abhängt (BGer 2C.245/2009 vom 20.10.2009, E. 3.3.2,