- 16 - [FZG; SR 831.42]) erfüllt sind, nicht einzusehen sei, weshalb dieser Anspruch noch zu unsicher sein sollte, um steuerlich als realisiert gelten zu können. Schliesslich sei davon auszugehen, dass gerade bei Barauszahlungsfällen das Auszahlungsbegehren in der Regel frühzeitig gestellt werde, da die versicherte Person bei Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit wohl möglichst bald über das zusätzliche Eigenkapital verfügen wolle.