liegen einer selbstständigen Erwerbstätigkeit vorgenommen hat. 3.6 Dementsprechend ist der Steuerverwaltung grundsätzlich zuzustimmen, dass die wegen fehlender selbstständiger Erwerbstätigkeit (E. 3.4) zu Unrecht bezogene Barauszahlung (Kapitalleistung aus Vorsorge) zusammen mit dem übrigen Einkommen im Rahmen der ordentlichen Veranlagung zu erfassen ist (E. 3).