- 10 - die J.________ GmbH für CHF 3'860.--, pag. 95 und pag. 93). Der Kauf und Verkauf von Hundefutter passe schliesslich nicht in das Geschäftsfeld eines Beratungsunternehmens und dem Rekurrenten sei als Geschäftsführer der J.________ GmbH auch nicht gestattet, diese zu konkurrenzieren und sich einen Teil der Marge selber zukommen zu lassen. Insofern vermittle der inzwischen angelaufene An- und Verkauf von Hundefutter den Eindruck, dass die teilweise Abwicklung der Geschäfte über die Einzelfirma (vgl. Beilagen 18 ff.