3.3.5 Als weiteres Standbein seiner behaupteten selbstständigen Erwerbstätigkeit nennt der Rekurrent sodann seine Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Projekt H.________ (Bst. D). Auf Grund des Beratungsmandats für die F.________ AG habe der Rekurrent im Laufe des Jahres 2014 das Potenzial von H.________ erkannt, weshalb die Entwicklung und der Vertrieb von Hundefutter zur behaupteten selbstständigen Erwerbstätigkeit hinzugetreten sei (Rekurs und Beschwerde vom 29.6.2018, S. 6). Die Steuerverwaltung merkt dazu an, dass für die Entwicklung sowie den Import/Export von Hundefutter im allgemeinen im Jahr 2014 eigens die J.________ GmbH gegründet worden sei.