Vor diesem Hintergrund ist (entgegen dem "Business Consultant Agreement") davon auszugehen, dass der Rekurrent in Wirklichkeit direkt in seiner Funktion als (unselbstständig erwerbstätiger) CEO und Präsident des Verwaltungsrats die Kontakte in Europa pflegt und die neusten Entwicklungen beobachtet. Diese Schlussfolgerung wird weiter untermauert durch die Gegebenheit, dass sich die behauptete Beratungstätigkeit des Rekurrenten letztlich auf nur noch einen einzigen nahestehenden Auftraggeber konzentriert.