3.3.4 Zur Kombination aus Teilzeitanstellung und Beratungsmandat ist anzumerken, dass die G.________ von der Familie des Rekurrenten beherrscht wird (43,33 % Beteiligung des Rekurrenten, 12,5 % Beteiligung vom Vater des Rekurrenten, 7,5 % Beteiligung vom Bruder des Rekurrenten, vgl. Bst. F). Damit ist davon auszugehen, dass der Rekurrent die vertragliche Ausgestaltung (Kombination aus Teilzeitanstellung und Beratungsmandat) massgebend mitbestimmen konnte. Das "Business Consultant Agreement" wurde vor dem Hintergrund abgeschlossen, dass für die G.________ ein einfacher Zugang zu europäischen Ausstellungen und europäischen Lieferanten von grossem Interesse ist.