Der Rekurrent räumt insgesamt ein, dass der gewünschte Erfolg für die ursprünglich geplante Beratungs- und Vermittlungstätigkeit nicht eingetreten ist (Bst. F). Deshalb hat er ein Teilzeitanstellungsverhältnis als CEO (unselbstständige Erwerbstätigkeit) bei der G.________ in den USA angetreten (Replik vom 2.10.2018). Daneben besteht mit der G.________ noch ein Beratungsmandat, -8- worin der Rekurrent (neben der Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Projekt H.________) aktuell den Schwerpunkt seiner selbstständigen Erwerbstätigkeit sieht (E. 3.2).