Gruppe und M.________) Gespräche über eine Expansion in den US-Markt geführt zu haben, wobei sich diese Projekte nicht weiter konkretisierten (Beilage 13 zu Rekurs und Beschwerde vom 29.6.2018). Betreffend die Vermittlungstätigkeit für die Finanzprodukte ist eine Liste mit potentiellen Kunden vorhanden (Beilage 6 zu Rekurs und Beschwerde vom 29.6.2018). Die Akquisitionsgespräche sind nicht näher belegt und führten zu keinem Erfolg (Rekurs und Beschwerde vom 29.6.2018, S. 4). Der Rekurrent räumt insgesamt ein, dass der gewünschte Erfolg für die ursprünglich geplante Beratungs- und Vermittlungstätigkeit nicht eingetreten ist (Bst. F).