Dabei können die einzelnen Merkmale in unterschiedlicher Intensität vorhanden sein und einzelne Kriterien können im konkreten Fall in den Hintergrund treten oder völlig fehlen. Massgeblich für die Frage, ob eine selbstständige Erwerbstätigkeit vorliegt, ist stets das Gesamtbild der an den Tag gelegten Tätigkeiten, wobei alle Umstände des Einzelfalls in die Beurteilung miteinzubeziehen sind (vgl. Julia von Ah, Die Besteuerung Selbständigerwerbender, 2. Aufl., 2011, S. 1 ff.; Reich/von Ah in: Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht, Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer [DBG], 3. Aufl., 2017, N. 13 zu Art.