Gemäss Lehre und Praxis fallen unter den Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit alle Tätigkeiten, bei denen eine natürliche Person durch Einsatz von Arbeitsleistung und Kapital in frei gewählter Organisation, auf eigenes Risiko, anhaltend, planmässig und nach aussen sichtbar zum Zwecke der Gewinnerzielung am wirtschaftlichen Verkehr teilnimmt. Dabei können die einzelnen Merkmale in unterschiedlicher Intensität vorhanden sein und einzelne Kriterien können im konkreten Fall in den Hintergrund treten oder völlig fehlen.