3.1 Eine gesetzliche Definition der selbstständigen Erwerbstätigkeit kennt weder das StG noch das DBG. Der Begriff steht für alle geschäftlichen Aktivitäten, bei denen die Einkünfte nach der Vermögensstandsgewinnrechnung ermittelt werden. Gemäss Art. 21 StG und Art. 18 DBG sind alle Einkünfte aus einem Dienstleistungs-, Handels-, Gewerbe-, Land- und Forstwirtschaftsbetrieb, aus einem freien Beruf und aus jeder anderen selbstständigen Erwerbstätigkeit steuerbar.