Der Rekurrent halte keine Mehrheitsbeteiligung an der G.________, sondern wie von der Steuerverwaltung erwähnt 43,33 % (daneben halte der Vater des Rekurrenten 12,5 %, der Bruder des Rekurrenten 7,5 % sowie weitere US-Partner 36,67 %). Was den Vertrieb des Hundefutters betrifft, halten die Rekurrenten fest, dass der Rekurrent dieses für die J.________ GmbH im Rahmen eines sog. "White-Label-Produkts" vertreibe. "White-Label-Produkte" seien Produkte eines Herstellers, die nicht unter eigener Marke, sondern als (scheinbares) Produkt eines anderen Herstellers bzw. Händlers unter dessen Marke verkauft werden. Die Produktion von