Die Rekurrenten beantragen die Einspracheentscheide aufzuheben und das steuerbare Einkommen pro 2014 der Rekurrenten auf CHF Null (kantonale Steuern) und auf CHF 1'530.-- (direkte Bundessteuer) festzusetzen. Die Rekurrenten führen aus, dass der Rekurrent im Jahr 2013 eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen habe (Eintrag des Einzelunternehmens in das Handelsregister am 14.11.2013), nachdem er seine Chancen (auf eine Stelle im Finanzbereich, wo er bisher unselbstständig erwerbend tätig auf dem Arbeitsmarkt war) auf Grund seines Alters als sehr gering einschätzte.