Sie stellte den Rekurrenten in Aussicht, dass die Einsprache abgewiesen werde, soweit die Barauszahlung nicht innert Frist zurückbezahlt werde. Nach einem weiteren Schriftenwechsel bzw. nachdem die Rekurrenten die Barauszahlung weiterhin nicht zurückbezahlen wollten, wies die Steuerverwaltung die Einsprache wie angekündigt mit Einspracheentscheiden vom 5. Juni 2018 ab.