A. A.________ (Rekurrent) und B.________ (Rekurrentin, gemeinsam die Rekurrenten) wurden von der Steuerverwaltung des Kantons Bern, ________ (Steuerverwaltung), mit Veranlagungsverfügungen vom 10. Oktober 2017 betreffend die Steuerperiode 2014 veranlagt. Die Steuerverwaltung setzte das steuerbare Einkommen auf CHF 938'728.-- (kantonale Steuern) bzw. CHF 947'838.-- (direkte Bundessteuer) und das steuerbare Vermögen auf CHF 1'584'172.-- (kantonale Steuern) fest. Entgegen der eingereichten Steuererklärung 2014 der Rekurrenten rechnete die Steuerverwaltung dabei insbesondere Einkommen in der Höhe von CHF 953'172.-- auf.